Die Kasse will den Kurs nicht zahlen: Ist das korrekt?

«Meine Ärztin empfiehlt mir den Besuch eines Rückbildungskurses. Dabei stärkt man die Muskeln und die Haut, die während der Schwangerschaft ­strapaziert wurden. Die Krankenkasse will die Kurskosten nicht übernehmen. Darf sie das?»

Ja. Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse muss die Kosten für Rückbildungskurse nicht übernehmen. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, kommt allenfalls diese dafür auf. 

19.02.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: