Darf mir der neue Eigentümer den Weg trotz Fahrwegrecht versperren?

«Ich habe ein Fuss- und Fahrwegrecht auf dem Grundstück meines Nachbarn. Es ist im Grundbuch eingetragen. Kürzlich verkaufte mein langjähriger Nachbar sein Grundstück. Der neue Eigentümer versperrte den Weg mit mehreren Pfosten. Mit dem Auto ist kein Durchkommen mehr möglich. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Ein im Grundbuch eingetragenes Wegrecht gilt auch für den neuen ­Eigentümer. Ihr neuer Nachbar darf also nichts unternehmen, was Sie an der ­Wahrnehmung Ihres Rechts behindert. Sie müssen sein Grundstück weiterhin ­ungehindert passieren können. Am besten fordern Sie Ihren Nachbarn schriftlich dazu auf, die von ihm errichtete Schikane umgehend zu beseitigen. Unternimmt er nichts, dürfen Sie die Pfosten selbst entfernen.

01.02.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: