Darf mein Vermieter jederzeit die Wohnung besichtigen?

Ich habe meine Wohnung gekündigt. Gestern besichtigte mein Vermieter bereits mit einer Interessentin die Wohnung. Und morgen will er schon wieder mit jemandem vorbeikommen. Muss ich das akzeptieren?

Nein. Laut Gesetz müssen Mieter zwar dem Vermieter gestatten, die Wohnung zu besichtigen, wenn dies für die Wiedervermietung notwendig ist. Der Vermieter muss dabei aber auf Ihre privaten Bedürfnisse Rücksicht nehmen.

Er muss zum Beispiel ­mehrere Interessenten in einer Gruppe zusammenfassen, damit Sie als Mieter nicht ständig gestört werden. Zudem müssen Sie sich im Normalfall nur ­einen Besichtigungstermin pro Woche gefallen lassen. 

Und der Vermieter sollte die Besichtigungstermine rechtzeitig im Voraus ankünden. Angemessen ist eine Frist von fünf Tagen. Der Vermieter sollte die Termine auf einen Zeitpunkt legen, der für Sie günstig ist. In der Regel ist das bei Wohnungen und Häusern unter der Woche der frühe Abend (zum Beispiel 18 bis 20 Uhr), Samstags jeweils am Nachmittag. Normalerweise sollten Besichtigungen nicht mehr als zwei Stunden dauern. An Sonntagen darf der Vermieter keine solchen Termine ansetzen.

Sind Sie während der Kündigungsfrist für längere Zeit abwesend, müssen Sie dafür sorgen, dass der Vermieter dennoch Wohnungsbesichtigungen durchführen kann. Beispielsweise sollten Sie dann beim Nachbarn oder beim Hauswart einen Schlüssel hinterlegen.

06.05.2015

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: