Darf mein Ex-Mann Alimente mit Schulden verrechnen?

«Gemäss Scheidungsurteil habe ich Anspruch auf monatliche Alimente von meinem Ex-Mann. Ich wiederum schulde ihm aus einem früheren Darlehen noch Geld. Nun hat mein Ex-Mann seine Unterhaltszahlungen eingestellt. Seine Erklärung: Er verrechne meinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt mit ­seinem ­Anspruch auf die Rückzahlung meiner Dar­lehensschuld. Ist das Vorgehen meines Ex-Mannes rechtens?»

Nein. Das Gesetz schützt Sie aber nur insoweit vor einer Verrechnung, als Ihr Anspruch auf Alimente zur Sicherung Ihres Unterhalts unbedingt er­forderlich ist. Unterhaltszahlungen darüber hinaus darf Ihr Ex-Mann grundsätzlich auch gegen Ihren Willen mit seiner For­derung aus einem Dar­lehen verrechnen.

31.10.2017

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