Ich habe einen Nebenjob: Darf mein Chef ­mich ­kurzfristig aufbieten?

«Ich bin Student und arbeite nebenbei unregelmässig im Stundenlohn. Oft erfahre ich erst wenige Tage vorher, wann ich arbeiten muss. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Der Arbeitgeber muss Angestellte, die unregelmässig arbeiten, frühzeitig über ihre Einsatzzeiten informieren – etwa zwei Wochen im Voraus, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Diese Vorankündigungsfrist darf unterschritten werden, wenn beispielsweise ein anderer Mitarbeiter kurzfristig ausfällt.

12.04.2022

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