Darf ich wegen Eigenbedarfs vorzeitig kündigen?

«Ich vermiete eine Wohnung. Vertraglich wurde eine Mindestdauer vereinbart, der Mietvertrag kann erstmals nach einem Jahr gekündigt werden. Jetzt möchte aber meine Tochter in die Wohnung einziehen. Kann ich dem Mieter wegen Eigenbedarfs vorzeitig kündigen?»

Nein. Sie müssen den Vertrag einhalten. Das gilt auch, wenn Sie für sich selbst oder für nahe Angehörige Eigenbedarf geltend machen. Sie können aber schon jetzt auf das frühestmögliche Datum kündigen. So weiss der Mieter, dass er ausziehen muss, und kann rechtzeitig mit der Suche nach ­einer neuen Wohnung beginnen.

23.11.2021

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