Darf ich Stiefkindern und Kindern gleich viel vererben?

«Ich möchte meinen Nachlass regeln. Ich habe zwei eigene und zwei Stiefkinder, mein Mann lebt nicht mehr. Kann ich die Stiefkinder in meinem Testament ebenfalls berücksichtigen und alle vier Kinder zu gleichen Teilen als Erben einsetzen?»

Ja. Sie können frei über Ihren Nachlass ­verfügen. Wenn die Kinder diese ­Aufteilung des Erbes akzeptieren, wird kein Richter ­etwas daran ändern. Falls aber eines Ihrer leiblichen Kinder damit nicht einverstanden ist, kann es auf seinen ­gesetzlichen Pflichtteil klagen. Dieser beträgt für jedes Ihrer beiden eigenen Kinder drei Achtelder Erbschaft – zusammen also drei Viertel. In diesem Fall würden Ihre Stiefkinder nur noch je einen Achtel erhalten.

01.12.2020

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