Darf ich meinen Wohnsitz behalten?

«Ich wohne seit meiner Geburt in der gleichen Gemeinde. Jetzt zügle ich ins Altersheim. Es liegt in der Nachbargemeinde. Sie verlangt, dass ich mich dort anmelde. Ich möchte aber meinen bisherigen Wohnsitz behalten. Darf ich das?»

Nein. Laut Gesetz befindet sich der Wohnsitz ­einer Person dort, wo sie sich mit der Absicht zum dauernden Verbleiben aufhält. Ein nur vorübergehender Aufenthalt in ­einem Pflegeheim beispielsweise begründet deshalb noch keinen neuen Wohnsitz. Bei Ihnen liegt der Fall aber anders, da Sie Ihren Lebensabend im ­Altersheim der Nachbargemeinde verbringen wollen. Dort werden Sie neu Ihren Lebensmittelpunkt haben. Deshalb müssen Sie sich in dieser ­Gemeinde anmelden und dort auch Steuern zahlen.

16.06.2020

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