Darf ich im Haus bleiben?

«Mein Mann ist gestorben. Leider haben wir unsere Erbangelegenheiten nicht geregelt. Ich möchte auf keinen Fall aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen müssen. Kann ich mich bei der Erbteilung gegen unsere Kinder durchsetzen?»

Ja. Sie müssen nicht ausziehen. Als Ehegatte haben Sie Anspruch auf die Wohnung oder das Haus, wo Sie zusammen mit Ihrem Mann gelebt haben, sowie auf den Hausrat. Auf Antrag eines Erben kann Ihnen das Gericht auch nur ein Wohnrecht einräumen, und die Kinder erhalten das Haus zum Eigentum. Das ist dann eine sinnvolle Alternative, wenn Sie die Kinder nicht auszahlen können. Für eingetragene Partner gilt die gleiche Regelung wie für Eheleute.

 

27.08.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: