Darf ich die Ordnungsbusse in Raten zahlen?

«Ich erhielt wegen zu schnellen Fahrens eine Ordnungsbusse. Ich verdiene nur wenig und kann die Busse nicht auf einmal zahlen. Die Polizei erlaubt aber keine Ratenzahlungen. Kann ich mich dagegen wehren?»

Nein. Ordnungsbussen dürfen nicht in ­Raten bezahlt werden. Das hat das Bundesgericht vor einigen Jahren entschieden. Wenn Sie die Geschwindigkeitsbusse nicht innert der 30-tägigen Zahlungsfrist vollständig begleichen, wird die Polizei gegen Sie ein Verfahren einleiten. Und das hätte zur Folge, dass Sie zusätzlich zur Busse noch Gebühren zahlen müssten. Sie sollten also unbedingt fristgerecht zahlen – notfalls mit Hilfe eines kleinen Darlehens.

 

28.08.2018

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