Darf ich die Autonummer weitergeben?

«Ich wohne im Kanton Bern. Altershalber werde ich bald meinen Führerschein abgeben und das Auto verkaufen. Da ich eine tiefe Autonummer habe, möchte mein Sohn die Nummer übernehmen. Ist das möglich?»

Ja. Im Kanton Bern dürfen Sie Ihre Nummernschilder ­gegen eine Gebühr an eine beliebige Person übertragen. Das Formular «Kontrollschilderübertragung» finden Sie auf der Website des Strassenverkehrsamts des Kantons Bern. Die Übertragung von Kontrollschildern ist kantonal unterschiedlich geregelt. Im Kanton Zürich zum Beispiel könnte die Autonummer nur an Verwandte in auf- und absteigender Linie, Geschwister, den Ehegatten oder den Konkubinatspartner weitergegeben werden.

23.03.2021

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