Darf ich den Baum in meinem Garten ohne Zustimmung der Miteigentümer fällen?

«Ich besitze eine Parterrewohnung mit Garten­anteil. Dieser befindet sich in meinem alleinigen Benützungsrecht. Im Garten steht ein Baum, den ich jetzt fällen möchte. Darf ich das, ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer einzuholen?»

Nein. Sie haben zwar ein ausschliessliches Benützungsrecht am Garten­anteil. Dieser gehört aber der Eigentümergemeinschaft. Für Umgestaltungen und bauliche Veränderungen müssen Sie daher die Einwilligung der Gemeinschaft einholen.

19.04.2022

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