Darf ich das Geld annehmen?

«Mein Vater ist gestorben. Er hatte viele Schulden, deshalb schlug ich das Erbe aus. Offenbar hatte er aber eine Todesfallrisikoversicherung abgeschlossen. Sie will mir nun ein Kapital auszahlen. Habe ich Anspruch auf das Geld, obwohl ich die Erbschaft ausgeschlagen habe?»

Ja. Die Leistung der ­Risikoversicherung fällt nicht in die Erbschaft. In die Erbschaft fallen Ver­mögen und Schulden, die zum Zeitpunkt des Todes vorhanden sind. Der Anspruch auf das Todesfall­kapital ­einer Versicherung entsteht aber erst im Todesfall. Sie wird an die Person ausbezahlt, die im Versicherungsvertrag als Begüns­tigte genannt ist. Die Auszahlung einer Todesfallrisikover­sicherung hat keine Auswirkungen auf die erbrecht­liche Auseinandersetzung.

20.08.2019

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