Darf ich als Mieterin regelmässigen Besuch haben?

Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und wohne in einer 3-Zimmer-Mietwohnung. Jetzt habe ich einen Freund, der jeweils das Wochenende hier verbringt. Meinem Vermieter passt das nicht – er droht mir mit Kündigung. Darf ich regelmässig Besuch haben?

Ja. Der Vermieter darf ­Ihnen nicht vorschreiben, wen Sie wann und wie ­lange zu Besuch haben. Die 3-Zimmer-Wohnung wird deshalb nicht überstrapaziert. Die Besuche Ihres Freundes führen weder zu einer Überbelegung der Wohnung, noch sind an­dere Nachteile erkennbar, die dem Vermieter entstehen könnten. Eine Kündigung wegen der ­Wochenendbesuche Ihres Freundes könnten Sie erfolgreich anfechten. 

Anders wäre es nur, wenn es aufgrund der ­Wochenendbesuche Ihres Freundes wegen Lärms oder Rücksichtslosigkei­ten zu wiederholten und begründeten Reklama­tionen von Hausbewohnern oder Nachbarn gekommen wäre.

11.02.2015

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: