Darf ein Erbe allein entscheiden?

«Mein Vater ist verstorben. Meine Geschwister und ich bilden eine Erbengemeinschaft. Meine Schwester will nun in das leerstehende Haus ­unseres Vaters ziehen. Darf sie das gegen den Willen der anderen Erben tun?»

Nein. Über alles, was zum Nachlass Ihres Vaters ­gehört, kann die Erben­gemeinschaft nur gemeinsam und einstimmig ver­fügen. Ein einzelner Erbe kann also nicht alleine entscheiden, wer das Haus des Verstorbenen in Zukunft bewohnen darf. Dem Anliegen Ihrer Schwester müssten alle zustimmen. Und Sie müssten sich ­darauf einigen, dass Ihre Schwester kostenlos im Haus wohnen darf oder dass ihr die Erbengemeinschaft das Haus gegen ­einen bestimmten Mietzins überlässt.

07.05.2019

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