Darf die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen?

«Neulich war ich bei meinen Eltern zu Besuch. Auf dem Parkplatz touchierte ich das Auto meines Vaters. Meine Autohaftpflichtversicherung weigert sich, den Schaden am Auto meines ­Vaters zu übernehmen. Sie beruft sich auf eine Bestimmung in ihren ­Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Das Strassenverkehrsgesetz erlaubt den Autoversicherern das Ausschliessen von Ansprüchen «aus Sachschäden des Ehe­gatten, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners des Halters, seiner Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie seiner mit ihm in gemeinsamem Haushalt lebenden Geschwister». 

Ihre Autoversicherung hat ­diese Klausel offenbar in ihre Bedingungen übernommen. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Ansprüche wegen Schäden am Auto von Verwandten, sondern auch bei anderen Sachschäden – etwa am Gartenzaun der Eltern.

26.02.2019

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