Darf die Polizei meinen Strafantrag ablehnen?

«Ich besitze eine Eigentumswohnung. Bei den Besucherparkplätzen ist ein gerichtliches Parkverbot angebracht. Trotzdem werden die Parkplätze regelmässig von Bewohnern der Nachbarliegenschaft benutzt. Ich wollte daher bei der Polizei einen Strafantrag stellen. Sie wimmelte mich aber ab. Begründung: Da die Parkplätze nicht mir allein gehörten, könne nur die Stockwerkeigentümergemeinschaft einen Strafantrag stellen. Stimmt das?»

Nein. Die Besucherparkplätze gehören zwar allen Stockwerkeigentümern gemeinsam. Jeder einzelne Miteigentümer kann sich aber auch selbständig und gegen den Willen der anderen Stockwerkeigen­tümer gegen Störungen wehren. Die Polizei muss Ihren Strafantrag also entgegennehmen.

07.09.2021

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