Darf die Kasse den Rechtsvorschlag selber aufheben?

«Meine Krankenkasse hat mich betrieben – meines Erachtens zu Unrecht. Ich erhob daher Rechtsvorschlag. Die Kasse ging dann aber nicht vor Gericht, sondern beseitigte den Rechtsvorschlag gleich selber. Ist ein solches Vorgehen erlaubt?»

Ja. Krankenkassen dürfen den gegen eine Betreibung erhobenen Rechtsvorschlag selber aufheben, wenn es die obligatorische Grundversicherung betrifft. Gegen die Verfügung können Sie bei Ihrer Kasse eine Einsprache machen. Weist sie die Einsprache ab, können Sie beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde erheben.

13.09.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: