Darf die IV-Stelle mir das Gutachten vorenthalten?

«Ich habe eine IV-Rente beantragt. Die IV-Stelle weigert sich jetzt, ein psychiatrisches Gut­achten direkt an mich herauszugeben. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Sie haben zwar ein Recht auf Einsicht in Ihre Akten. Enthalten die Akten Gesundheitsdaten, deren Bekanntgabe sich für Sie ­gesundheitlich nachteilig auswirken könnte, kann die IV-Stelle aber verlangen, dass Sie einen Arzt nennen, der die Akten erhalten soll. Dieser muss Ihnen Einsicht gewähren und das Gutachten mit Ihnen besprechen.

14.04.2021

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