Darf die Behörde sämtliche Daten erheben?

«Ich habe mich für den Bezug von Sozialhilfe angemeldet. Jetzt stellt mir die Gemeinde viele persönliche Fragen, die ich nicht beantworten möchte. So will die Behörde beispielsweise wissen, ob ich chronische Krankheiten habe. Bin ich verpflichtet, sämtliche Fragen zu meiner ­Person zu beantworten?»

Nein. Die Gemeinde darf nur diejenigen Informa­tionen einholen, die für die Abklärung des Leistungsanspruchs notwendig sind.

Die Sozialhilfebehörde der Gemeinde benötigt für die Über­prüfung Ihres Leistungs­anspruchs die­jenigen An­gaben, die Einblicke in Ihre wirtschaft­lichen Verhält­nisse geben. Darunter fallen insbesondere Angaben zu Ein­kommen und Vermögen ­sowie zu allen Ihren finan­ziellen Verpflichtungen, wie beispielsweise Mietvertrag, Krankenkassenprämie, monatliche Rechnungen usw.

Über Ihre Arzt- und Apothekenrechnungen hinaus  sind Sie nicht verpflichtet, Informationen zu Krankheiten zu liefern. Denn sie sind nicht erforderlich, um Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse abzuklären.

25.01.2017

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