Darf die Arztpraxis den Zuschlag verlangen?

«Ich liess mich an einem Wochenende in der Arztpraxis Permanence im Zürcher Hauptbahnhof behandeln. Es war kein Notfall, und ich musste relativ lange warten. Trotzdem berechnete mir die Praxis eine Dringlichkeitspauschale. Darf sie das?»

Nein. Nur eine Notfallbehandlung würde den Dringlichkeitszuschlag rechtfer­tigen. Sie waren aber während der regulären Sprech­stunden in der Permanence. Und Sie wurden auch nicht vor allen an­deren Patienten behandelt. 

19.02.2020

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