Darf der Zahlungsbefehl dem Bruder zugestellt werden?

«Ich habe eine Betreibungsandrohung eines Inkassobüros erhalten. Nun rechne ich mit einer Betreibung. Ich bin erwachsen, wohne aber noch mit meinen Eltern und meinem ­16-jährigen Bruder zusammen. Wäre eine Zustellung des Zahlungsbefehls an meinen Bruder möglich?»

Ja. Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner an seinem Wohn- oder Arbeitsort zugestellt. Wird er dort nicht angetroffen, kann die Urkunde einer ­anderen in seinem Haus­halt lebenden erwachsenen ­Person oder ­einem Angestellten zu­gestellt werden. Ist diese Person minderjährig und urteils­fähig, ist eine Zustellung auch gültig. Dies ist bei ­Ihrem ­Bruder der Fall.

08.02.2017

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