Darf der Vermieter Velos entsorgen?

«Unser Vermieter verlangt, das wir unsere ­Fahrräder im Veloraum innert zweier Wochen ­anschreiben. Velos, die bis dahin nicht mit ­Namen versehen sind, will er entsorgen. Darf er das?»

Nein. Der Vermieter darf nicht einfach über fremdes Eigentum verfügen. Einzig der rechtliche Eigentümer kann bestimmen, wann ein Fahrrad entsorgt wird. ­Sollte der Vermieter die Velos ­tatsächlich entsorgen, würde er schadenersatzpflichtig ­werden. Daran ändert auch der vorgängige Brief nichts.

05.09.2017

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