Darf der Vermieter trotz Erstreckung kündigen?

«Der Vermieter hat mir gekündigt. Ich habe bei der zuständigen Schlichtungsbehörde eine Erstreckung beantragt und auch erhalten. Nun droht mir der Vermieter erneut mit einer Kündigung. Seine Begründung: Ich würde auf die anderen Mieter zu wenig Rücksicht nehmen. Ist eine Kündigung während der Erstreckung zulässig?»

Nur im Ausnahmefall. Mieter sind verpflichtet, auf die anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Verletzt ein Mieter diese Pflicht trotz einer Abmahnung durch den Vermieter in unzumutbarer ­Weise, darf ihm dieser mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen. Eine solche Kündigung ist auch zulässig, nachdem die Schlichtungsbehörde dem Mieter eine Erstreckung des bereits ­ordentlich gekündigten Mietverhältnisses gewährt hat. Denn auch eine Erstreckung befreit den Mieter nicht von seiner Pflicht zur Rücksichtnahme. 

19.03.2019

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