Darf der Vermieter die Rückgabe hinauszögern?

«Ich bin aus der Mietwohnung ausgezogen. Der Vermieter möchte das Mietzinsdepot zurück­behalten, bis im nächsten Sommer die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Muss ich das dulden?»

Nein. Der Vermieter muss Ihnen das Depot grundsätzlich sofort nach dem Auszug zurückzahlen. Es sei denn, Sie müssen noch für Schäden an der Wohnung aufkommen, die bei der Wohnungsabnahme fest­gestellt wurden. Sollte aus der nächsten Nebenkostenabrechnung tatsächlich noch ein Saldo zugunsten des Vermieters resultieren, kann er dann immer noch eine Nachrechnung stellen. 

Gut zu wissen: Ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses muss die Bank das Depot auf Ihr Ver­langen auszahlen, sofern der Vermieter keine rechtlichen Schritte (Betreibung oder Klage) unternommen hat. Dazu braucht die Bank ­keine Zustimmung des Vermieters. Wollen Sie nicht so lange auf die Kaution warten, bliebe nur der Gang zur Schlichtungsbehörde.

22.08.2017

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