Darf der Verkäufer nachträglich die Garantie kürzen?

«Ich habe für meinen Betrieb einen neuen Gabelstapler gekauft. Die Offerte enthielt keine ­Bestimmungen über eine Garantie, auch im Kaufvertrag steht nichts dazu. Jetzt erhielt ich die Rechnung. Darin steht, dass die Garantie ein Jahr beträgt. Muss ich mich damit zufriedengeben?»

Nein. Gemäss Gesetz müssen Verkäufer zwei Jahre lang für Mängel gerade­stehen. In Ihrem Fall fehlt im Kaufvertrag ein Hinweis auf die Garantie. Deshalb gilt die gesetzliche Garantie von zwei Jahren. Diese könnte im für gewerbliche Zwecke abgeschlossenen Kaufvertrag zwar aus­ge-schlossen oder verkürzt werden. Der Verkäufer hat dies in Ihrem Vertrag aber unterlassen. Er kann daher nicht nachträglich einseitig den bereits abgeschlossenen Vertrag ändern.

11.01.2022

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