Darf der Mieter den Zins mit dem Mietzinsdepot verrechnen?

«Ich vermiete eine Wohnung. Der Mieter musste bei Mietantritt drei Monatsmietzinse auf ein Sperrkonto einzahlen. Kürzlich kündigte er. Während der Kündigungsfrist will er keinen Mietzins mehr zahlen. Seine Begründung: Er verrechne das Geld auf dem Kautionskonto mit den drei noch ausstehenden Monatsmieten. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Laut Gesetz muss die Kaution auf einem Konto hinterlegt werden, das auf den Namen des Mieters lautet. Wurde die Sicherheit korrekt hinterlegt, gehört das Geld auf dem Mietzinsdepot dem Mieter. Eine Verrechnung ist daher nicht möglich. Zahlt der Mieter den Mietzins nicht, können Sie ihn betreiben oder eine Klage einleiten. Das Mietzinsdepot dient Ihnen dann als Sicherheit, falls am Ende des Mietverhältnisses nicht alle Mietzinse und Nebenkosten bezahlt sind – oder für allfällige vom Mieter ver­ursachte Schäden.

20.04.2021

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