Darf der Bewerber trotz Zusage einen Rückzieher machen?

«Ich vermiete eine Wohnung. Der bisherige Mieter kündigte. Darauf erhielt ich von einem Inte­ressenten eine mündliche Zusage. Ich schickte ihm einen Mietvertrag. Doch dann überlegte er es sich anders: Er weigert sich, den Vertrag zu unterschreiben. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Zwar kann ein Miet­vertrag auch mündlich ab­geschlossen werden. Wenn jedoch der Vermieter dem Mieter nach seiner mündlichen Zusage noch einen schriftlichen Vertrag zur Unterzeichnung zukommen lässt, kommt er laut Bundes­gericht erst mit der ­Unterschrift des Mieters ­zu­stande. Sie müssen die Absage des Interessenten deshalb akzep­tieren.

21.04.2020

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