Darf der Betrieb die Taggeldprämien abwälzen?

«Mein Arbeitgeber hat eine Krankentaggeld­versicherung abgeschlossen. Bisher zahlte er die Prämien. Jetzt will er aber nur noch die halbe Prämie übernehmen und die ­andere Hälfte auf die Angestellten abwälzen. Darf er das?»

Ja. Es ist üblich, dass Arbeitgeber und Angestellte die Prämien der Krankentaggeldversicherung je hälftig zahlen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, darf Ihr Arbeitgeber die ­Änderung frühestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin vor­nehmen. Das heisst: Er kann das Arbeitsverhältnis mit Ihnen kündigen und Ihnen zugleich einen neuen Vertrag mit den neuen Bedingungen anbieten. 

19.02.2020

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