Bruder im Spital: Muss mir der Arzt Auskunft geben?

«Mein Bruder liegt in ­einem Zürcher Spital und ist zurzeit nicht ansprechbar. Darf mir der zuständige Arzt Auskunft über seinen Gesundheitszustand geben?»

Ja. Der Arzt darf zwar den Angehörigen eines Patienten nur dann Auskunft erteilen, wenn dieser einverstanden ist. Im Patientengesetz des Kantons Zürich steht aber, dass das Einverständnis, Bezugspersonen zu informieren, «ver­mutet» wird, wenn der Patient nicht ansprechbar ist. 

01.07.2020

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