Braucht es ein Testament?

«Meine Ehefrau und ich sind kinderlos. Die nächsten Verwandten sind unsere Geschwister. Wir wollen uns gegenseitig den ganzen Nachlass zuwenden. Müssen wir ein Testament ­errichten?»

Ja. Ohne Testament würde der Nachlass nach den Regeln des Zivilgesetz­buches verteilt. Das würde in Ihrem Fall bedeuten: Der überlebende Ehegatte erhält drei Viertel des Nachlasses, der Rest geht an die Geschwister des Verstorbenen.

Mit einem Testament können Sie die Verteilung ändern und den Geschwistern dieses Viertel ent­ziehen. Dazu müssen Sie beide je einzeln ein handgeschriebenes Testament aufsetzen.

Ein Testament kann – im Gegensatz zum Erbvertrag – jederzeit einseitig ab­geändert werden. Mit der Abänderung eines Erb­vertrages hingegen müssen beide Ehegatten einverstanden sein.

Deshalb der Tipp: Falls Sie Ihren Ehegatten stärker an die Abmachung binden möchten, empfiehlt sich ein Erbvertrag. Er müsste notariell beurkundet werden.

30.11.2016

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