Defekte Kaffeemaschine: Brauche ich den Garantieschein?

«Meine Kaffeemaschine ging während der Garantiedauer kaputt. Ich finde den Garantieschein nicht mehr. Deshalb will der Verkäufer das Gerät nicht auf Garantie reparieren – obwohl ich die Quittung habe. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Ein Garantieschein ist nicht erforderlich, um Garantieansprüche geltend machen zu können. Denn der Anspruch auf zwei Jahre Garantie ergibt sich aus dem Gesetz.

Sie müssen lediglich beweisen können, dass Sie die Kaffeemaschine im betreffenden Geschäft kauften und wann der Kauf ­erfolgte. Der Kaufbeleg genügt.

09.02.2021

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