Bleibe ich im schlimmsten Fall auf den Gerichtskosten sitzen?

«Ein Bekannter schuldet mir Geld. Da er nicht zahlt, überlege ich mir, eine Klage beim Friedensrichter einzureichen. Allerdings be­fürchte ich, dass es beim Beklagten allenfalls nichts zu holen gibt. Bleiben die Gerichts­kosten im schlimmsten Fall an mir hängen?»

Ja. Seit Einführung der neuen Prozessordnung müssen Sie als Kläger einen Prozesskostenvorschuss zahlen. Diesen erhalten Sie nicht zurück, wenn Sie ­obsiegen. Das Gericht verpflichtet dann zwar den Beklagten zur Bezahlung der Kosten, aber es nimmt das Geld von Ihnen als Kläger. Sie können die Prozess­kosten dann vom Beklagten zurückverlangen. Wenn der Beklagte nicht zahlen kann, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

04.06.2019

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