Bezahlt mir der Staat die Anwaltskosten, wenn ich freigesprochen werde?

«Ich werde beschuldigt, einen Einbruch begangen zu haben. Das stimmt nicht. Ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen. Werden mir die Kosten für den Anwalt vergütet, wenn ich freigesprochen werde?»

Ja. Eine beschuldigte Person muss in der Regel vom Staat entschädigt werden, wenn sie in einem Strafverfahren freigesprochen wurde oder das Verfahren gegen sie eingestellt wird. Die Entschädigung umfasst ins­besondere die notwendigen Anwaltskosten des Beschuldigten. Aber auch ein durch das Strafverfahren verursachter Verdienst­ausfall sowie die Reisekosten. Möglich ist auch die Zahlung einer Genugtuung – etwa für eine Untersuchungshaft, die sich im Nachhinein als ungerechtfertigt heraus­stellte. Keine oder nur eine beschränkte Entschädigung ist geschuldet, wenn der Freigesprochene die Einleitung des ­Strafverfahrens rechtswidrig und schuldhaft bewirkt hat.

27.04.2021

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