Bekomme ich Arbeitslosengeld?

«Das Reglement der Pensionskasse meines ­Arbeitgebers lässt eine vorzeitige Pensionierung schon mit 58 Jahren zu. Da ich mich an meinem Arbeitsplatz unwohl fühle, überlege ich mir, ob ich kündigen und mich vorzeitig pensionieren lassen soll. Hätte ich Arbeitslosengeld zugut?»

Nein. Wer sich vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters im ­Rahmen der beruflichen Vorsorge freiwillig und zu 100 Prozent vorzeitig pensionieren lässt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach der vorzeitigen Pensionierung müssten Sie während mindestens zwölf Monaten arbeiten, bevor Sie Arbeitslosengeld zugut hätten.

15.10.2019

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