Kann ich die Baubewilligung des Nachbarn anfechten?

«Ich wohne in einer Zürcher Gemeinde. Mein Nachbar hat eine Baubewilligung für den ­Umbau seines Hauses erhalten. Kann ich den Umbau jetzt noch verhindern?»

Nein. Wer sich im Kanton Zürich gegen ein Bauvorhaben wehren will, muss bereits während der 20-tägigen öffentlichen Auflage des Projekts schriftlich bei der örtlichen Baubehörde die Zustellung der Bau­bewilligung verlangen. Das haben Sie verpasst. Ein Rekurs gegen die Baubewilligung des Nachbarn ist deshalb nicht mehr möglich.

01.09.2020

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