Badekur: Zahlt die Krankenkasse?

«Mein Arzt hat mir wegen meiner gesundheitlichen Beschwerden eine Badekur verordnet. Übernimmt die Krankenkasse diese Kosten?»

Ja, teilweise. Die Grundversicherung beteiligt sich daran nur mit einem Unkostenbeitrag von 10 Franken pro Tag während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr. Die Versicherung übernimmt aber die vollen Kosten für die damit verbundenen ärztlichen Behandlungen, Medikamente und anerkannten Therapien. Bedingung: Das Heilbad muss zugelassen sein. Die Liste der zugelassenen Heilbäder finden Sie im Internet auf www.bag.admin.ch

22.01.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

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