Muss die IV die Behandlung wegen Autismus bezahlen?

«Unser Sohn wird bald fünf Jahre alt. Die Ärzte vermuten, dass er an Autismus leidet. Muss die Invalidenversicherung für medizinische Massnahmen zahlen?»

Ja. Autismus gehört zu den Geburtsgebrechen, für deren Behandlung die Invalidenversicherung (IV) bis zum 20. Geburtstag die vollen Kosten der notwendigen medizinischen Massnahmen übernimmt. Bei einer Autismus-Spektrum- Störung zahlt die IV dann, wenn das Leiden vor Vollendung des fünften Lebensjahres erkennbar war. Es ­genügt, wenn bis dahin nachweisbar Symptome vor­liegen, die typisch für Autismus sind. Die defini­tive ­Diagnose kann erst später gestellt werden.

30.06.2021

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