Auslandferien nur mit Zustimmung?

«Ich lebe vom Vater meines Kindes getrennt. Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, ­behauptet er nun, er müsse zustimmen, wenn ich mit unserem Sohn ins Ausland in die Ferien fahren will. Stimmt das?»

Nein. Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge müssen die Eltern nur die wich­tigen Fragen im Leben des ­Kindes gemeinsam entscheiden – beispielsweise bei der ­Ausbildung, bei einem Schulwechsel oder bei ­medizinischen Behandlungen.

Ferien hingegen gehören zum Alltag und dürfen vom Elternteil, bei dem das Kind wohnt, selbständig geplant werden – auch wenn die Reise ins Ausland geht. Die zuständige Kindesschutz­behörde (Kesb) wird nur dann aufgrund ­einer Intervention des Vaters aktiv, wenn die Ferienregion oder die Art und Weise, wie die Ferien verbracht werden, dem Wohl des Kindes ­schaden könnte.

Das heisst umgekehrt, dass auch der Vater bei der Ausübung seines Ferienrechts alleine bestimmen kann, wie und wo er die ­Ferien mit dem Kind ­verbringen will.

05.09.2017

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