Arztbesuch: Muss ich die Rechnung zahlen?

«Bei meinem Hausarzt kommt es regelmässig zu langen Wartezeiten. Vor kurzem wartete ich über eine Stunde lang in der Praxis, dann ging ich. Darf mir der Arzt den vereinbarten Termin trotzdem in Rechnung stellen?»

Nein. Sie haben die Praxis verlassen, weil der Arzt den Termin nicht eingehalten hat. Deshalb müssen Sie eine allfällige Rechnung für den ausgefallenen Arzttermin nicht zahlen. Der Arzt kann den Zeitaufwand für die Behandlung der Patienten im Voraus nicht immer genau einschätzen. Vielleicht musste er einen Notfall betreuen oder dringend einen Krankenbesuch machen. Dann hätte er Sie aber über die Verzögerung informieren und den Termin allenfalls verschieben müssen.

29.06.2022

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