Arbeitslos: Soll ich die Unfallversicherung verlängern?

«Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt. Eine neue Stelle habe ich noch nicht gefunden. Ich werde mich nun bei der Arbeitslosen­versicherung anmelden. Ist es sinnvoll, die ­Unfallversicherung zu verlängern?»

Nein. Wer seine Stelle verliert und nicht sofort eine neue antritt, bleibt nach Ende des Arbeitsverhältnisses noch maximal 31 Tage gegen Freizeitunfälle versichert. Erwerbslose sind bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert, sofern sie bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet sind und die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosentaggeld erfüllen.

10.11.2021

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