Anspruch auf Schadenersatz?

«Ich wollte meine Golduhr verkaufen und ­beauftragte damit ein Uhrengeschäft. Kurz darauf wurde die Uhr bei einem Einbruch im Laden gestohlen. Kann ich das Geschäft für den Schaden belangen?»

Nein. Das Geschäft war nur verpflichtet, Ihre Uhr ­sorgfältig aufzubewahren. Einen Einbruchdiebstahl konnte es nicht verhindern. Und ohne eine entsprechende Abmachung war es auch nicht ver­pflichtet, die Uhr zu versichern. Herausgabe und allenfalls schadenersatzpflichtig ist der Einbrecher. Ihre Forderung können Sie im Strafverfahren geltend machen.

20.04.2019

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