Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

«Ich bin 17-jährig und arbeitete in den Ferien zwei Wochen bei einem Grossverteiler. Dort ­füllte ich die Gestelle mit frischen Waren auf und sass an der Kasse. Habe ich für diesen ­Ferienjob Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?»

Ja. Das Gesetz verlangt keine minimale Anstellungsdauer für ein Arbeitszeugnis. Angestellte können jederzeit eines verlangen. Es muss Angaben über Ihre Leistung und Ihr Verhalten enthalten, auch wenn der Einsatz nur zwei Wochen dauerte. Sie können auch nur eine Ar­beits­bestätigung verlangen. Sie enthält bloss Angaben zu Art und ­Dauer der Tätigkeit. 

16.10.2018

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