Anordnung für die Beisetzung im Testament festhalten?

Ich möchte nach meinem Tod verbrannt werden. Die Urne mit meiner Asche soll im Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof meiner Wohngemeinde beigesetzt werden. Ist es sinnvoll, diese Anordnungen im Testament zu erteilen?

Nein. Anordnungen für die Beisetzung sollten Sie nicht per Testament treffen, denn die Testamentseröffnung durch die Behörde findet meist erst nach der Beisetzung statt.

Es macht aber durchaus Sinn, Ihre Wünsche niederzuschreiben. Einige Gemeinden bieten ihren Ein­wohnern die Möglichkeit, die Bestattungswünsche in einem Formular festzuhalten und zu hinterlegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde.

Sie können aber auch selber ein Dokument verfassen und darin nebst ­Ihren Wünschen für die Bestattung weitere Anordnungen für den Todesfall treffen. So können Sie Angehörige auf diesem Weg z. B. darüber informieren, wen sie im Falle Ihres Todes benachrichtigen sollen, wo sie welche Unterlagen finden usw. Dadurch erweisen Sie Angehörigen ­einen zusätzlichen Dienst.

Eine Mustervorlage «Anordnungen für den Todesfall» finden Sie unter www.ktipp.ch/Service/Merkblätter/Haus + Familie. Dieses Dokument muss nicht öffentlich beurkundet werden. Sie müssen es nicht handschriftlich verfassen, Ort, Datum und Ihre Unterschrift genügen.

Sagen Sie jedoch Ihren Angehörigen, wo Sie das Dokument aufbewahren. Sie können auch einer Vertrauensperson eine Kopie geben oder eine Notiz bei sich tragen – etwa im Portemonnaie –, auf der steht, wo das Dokument zu finden ist. Überprüfen Sie Ihre Anordnungen von Zeit zu Zeit, damit sie sie gegebenenfalls anpassen können.

11.02.2015

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