Anfechtung des Testaments: Soll ich meine Urteilsfähigkeit bescheinigen lassen?

“Ich werde demnächst 90 und möchte mein ­Testament ­verfassen. Darin möchte ich eine meiner Töchter, die sich nie um mich gekümmert hat, auf den Pflichtteil ­setzen. Körperlich und geistig bin ich voll im Schuss, lediglich mit dem Kurzzeit­gedächtnis hapert es. Ich befürchte deshalb, dass die ­betreffende Tochter das Testament nach meinem Tod anfechten wird. Soll ich mir vom Arzt meine Urteilsfähigkeit bescheinigen lassen?”

Ja. Ein solches Arzt­zeu­gnis für den Zeitpunkt der Niederschrift des Testaments ist in Ihrem Fall sinnvoll. So können Sie vermeiden, dass die auf den Pflichtteil gesetzte Tochter nach Ihrem Tod einen unnötigen Erbstreit beginnt. Klar ist: Wer ein Testament verfasst, muss urteilsfähig sein. Andernfalls wird es vom Gericht für ungültig erklärt, wenn jemand Klage erhebt.

Allerdings wird die Urteilsfähigkeit des Verfassers vermutet, sofern nicht eine offenkundige altersbedingte Geistesschwäche vorliegt. Mit einem Arztzeugnis können Sie für Klarheit sorgen.

13.05.2015

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