An Feiertagen auf den Lohn verzichten?

«Ich arbeite im Stundenlohn. An den Feiertagen, die auf einen Arbeitstag fallen, habe ich jeweils frei. Ich erhalte dann aber auch keinen Lohn. Zu Recht?»

Ja. Anders als An­gestellte im Monatslohn haben Angestellte im Stundenlohn keinen Anspruch auf bezahlte Feiertage. Ausnahme: Der 1. August ist auf jeden Fall bezahlt. Falls nichts ­anderes in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem allenfalls anwendbaren Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag steht, haben Sie also an den meisten Feiertagen keinen Lohn zugut.

29.10.2019

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