Änderung des Erbvertrags durch ein Testament?

«Meine betagten Eltern haben vor Jahren ­einen Erbvertrag abgeschlossen. Seit einer Weile kümmere ich mich nun intensiv um sie. Deshalb möchten meine Eltern den Erbvertrag zu meinen Gunsten abändern. Ist dies auf testamentarischem Weg möglich?»

Nein. Ein bestehender ­Erbvertrag ist so lange ­gültig, wie er nicht durch einen neuen, notariell ­beurkundeten Erbvertrag abgeändert wird. Die damit verbundenen Nota­riatskosten lassen sich aber vermeiden: Ihre Eltern können zuerst den Erbvertrag mittels einer schriftlichen, von beiden unterzeichneten Verein­barung aufheben. Anschliessend können sie – jeder für sich – ein Testament verfassen. Darin können sie den Nachlass neu regeln.

Ein Testament ist gültig, wenn es von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet wird.

13.06.2017

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