Klinikaufenthalt: Kann die Kindesschutzbehörde Ferien verweigern?

«Unser Sohn wurde von der Kindesschutz­behörde (Kesb) in einer Klinik untergebracht. Wir möchten ihn nun für zwei Wochen mit in die Ferien nehmen. Die Kesb schliesst dies aber aus. Müssen wir das akzeptieren?»

Ja. Die Kesb oder die Klinikleitung muss Ihrem Sohn keinen Urlaub gewähren. Aber: Sowohl Ihr Sohn als auch Angehörige können jederzeit ein Entlassungsgesuch stellen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Voraussetzungen für die fürsorgerische Unterbringung nicht mehr gegeben sind.

07.05.2024

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