Habe ich die Mietwohnung rechtzeitig gekündigt?

«Ich bin Mieter und kündigte meine Wohnung vertragsgemäss am 26. März per Einschreiben auf den 30. Juni. Der Vermieter war nicht zu Hause, als der Pöstler ihm am 27. März den Brief aushändigen wollte. Er holte den Brief auch nicht innerhalb von sieben Tagen bei der Post ab. Läuft die Kündigungsfrist trotzdem seit dem 1. April?»

Ja. Sie haben frist- und termingerecht auf Ende Juni gekündigt. Eine Kündigung gilt als rechtzeitig verschickt, wenn sie am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt wurde oder auf der Post zur Abholung bereitliegt. Ihr Vermieter konnte die Kündigung dort schon Ende März entgegennehmen. Die Kündigung gilt nicht erst nach Ablauf der siebentägigen Abholfrist als zugestellt, sondern an dem Tag, an dem Ihr Vermieter sie laut Abholungseinladung erstmals am Postschalter hätte abholen können.

02.05.2024

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